Die gesetzliche Krebsvorsorgeuntersuchung bei Männern erfolgt ab dem 45. Lebensjahr und besteht aus einer Patientenbefragung (Anamnese), der Untersuchung des äußeren Genitals (Hoden/Nebenhoden), Abtasten der Prostata vom After aus und Tasten der lokalen Lymphknoten.
Diese Untersuchung kann 1 mal jährlich durchgeführt werden.
Ab dem 50. Lebensjahr bis zum 54. Lebensjahr kann ergänzend einmal jährlich ein Stuhltest auf verborgenes Blut (Hämocult) durchgeführt werden.
Ab dem 55. Lebensjahr wird der Stuhltest nur noch jedes 2. Jahr durchgeführt. Alternativ kann sich der Patient jedoch für eine Koloskopie (Darmspiegelung) entscheiden. Beides zusammen geht nicht.
Wenn sich der Patient zur Koloskopie entscheidet, so kann diese im Falle eines unauffälligen Befundes nach frühestens 10 Jahren nochmals wiederholt werden.
Nicht abgedeckt von der gesetzlichen Krankenkasse sind allerdings heutzutage verfügbare sensiblere Tests zur Früherkennung von Tumoren, so wie z.B.
das PSA (Prostataspezifisches Antigen) zur Erkennung des Prostatakrebsrisikos, die Lungenkrebsvorsorge z.B. bei Rauchern,
die optimierte Darmkrebsvorsorge auf Hämoglobin-Haptoglobin, die wesentlich weniger störanfällig ist als der von den Krankenkassen angebotene Hämoccult-Test ab dem 50. Lebensjahr.
Nachfolgend informieren wir Sie über innovative Untersuchungsmöglichkeiten, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.
Ergänzende Krebsvorsorgeuntersuchungen:
Krebsvorsorgeuntersuchung zur Früherkennung des Prostatakarzinoms